Register zum Bürgerbuch der Stadt Tübingen
1753-1835,
mit zahlreichen Nachträgen



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Vorbemerkung

Das Bürgerbuch (1753-1835) wird im Stadtarchiv Tübingen unter der Signatur A20/S761 verwahrt. Es wurde 1832 angelegt und enthält die von 1753 bis 1835 in das Tübinger Bürgerrecht aufgenommenen Personen. Nachträge bis in die 1860er Jahre berichten meist vom Wegzug, Tod, Auswanderung oder anderen Lebensumständen der Betroffenen.

Der Band enthält (auf 315 Blättern) Einträge zu 1878 Bürgern der Stadt Tübingen. Die Einträge folgen einem vorgedruckten Rubrikenschema mit folgenden Spalten: Nummer, Vor- und Zunamen, Stand- oder Gewerbe, Geburtsdatum, Geburtsort, Art der Erwerbung des Bürgerrechts, Art- und Zeit des Eintritts ins aktive Bürgerrecht, Art- und Zeit des Austritts aus dem aktiven Bürgerrecht, Anmerkungen (Folio 183, Abbildung als Beispiel, 134k ).

Weil dieses Bürgerbuch zu den häufig benutzen Archivalien des Stadtarchivs zählt, wurde zur besseren Benutzbarkeit das vorliegende Register dazu angelegt.

Hinweis: In Tübingen gab es bis zum Jahr 1829 außer dem Bürgerrecht der Stadt auch ein Bürgerrecht der Universität. Letzteres wurde in der Regel nur den Angehörigen der Universität erteilt. Darüberhinaus konnten aber auch Personen, die der Universität durch ihren Beruf verbunden waren, dieses Bürgerrecht erwerben. Dazu gehörten zum Beispiel die Apotheker oder Buchdrucker. Die Inhaber des Bürgerrechts der Universität sind in den Büchern der Stadt nicht verzeichnet. Diesbezügliche Archivalien verwahrt das Universitätsarchiv Tübingen

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